Mit 1. Juli greifen die neuen Kriterien für das Landeskindergeld, wonach künftig die ISEE-Erklärung als Referenzdokument für die Bemessung der wirtschaftlichen Lage einer Familie herangezogen wird. Das Landeskindergeld steht folglich allen Familien mit minderjährigen Kindern zu, deren ISEE-Wert unter 40.000 Euro liegt. Die Berechnung der ISEE erfolgt über ein Steuerbeistandszentrum/CAAF (teils auch über ein Patronat) oder kann selbst online (über die NISF/INPS-Webseite) erstellt werden. Der Antrag um das neue Landeskindergeld kann ab 1. Juli (bis 31. Dezember) online oder über ein Patronat an die Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) zugeschickt werden. Neu ist zudem ein einmaliger Kinderbonus, sprich ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 400 Euro pro Kind, der einmalig und automatisch (sprich ohne Notwendigkeit eines eigenen Antrages) an alle Beziehenden des Landeskindergeldes innerhalb 2022 ausbezahlt wird.
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