Ab dem 1. Juli 2020 müssen alle Bauunterlagen digital im PDF/A-Format bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese müssen mit digitaler Unterschrift versehen sein, entweder vom Antragsteller selbst oder durch einen Techniker mit spezieller Vollmacht. Die Dokumente müssen korrekt benannt und bei größeren Datenmengen über ein zentrales Upload-Portal oder per zertifizierter E-Mail (PEC) übermittelt werden