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Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung), inklusive Zwangseintreibung, Biomüllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu:
Gemeindeimmobiliensteuer GIS
Aufenthaltsabgabe
Ortstaxe
Müllgebühren
Trink- Abwassergebühren
Werbesteuer - Vermögensgebühr
Plakatierung - Vermögensgebühr
Besetzung öffentlichem Grund - Vermögensgebühr
Siehe Datenschutzbestimmungen gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679, für Verarbeitungstätigkeiten, die besondere Kategorien von personenbezogene Daten und/oder personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten betreffen.
Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 08:30 Uhr