Spreng- und Aushubarbeiten, Bauarbeiten Anordnung

Verordnung zur zeitlichen und technischen Regelung von Spreng-, Aushub- und Bauarbeiten in der Gemeinde Tirol.

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Veröffentlichungsdatum

09.11.2017

Beschreibung

In der Gemeinde Tirol sind laute Bauarbeiten wie Sprengen oder Aushub mit Maschinen zwischen 10 Tage vor Ostern und dem 2. November sowie an Feiertagen verboten.
In der restlichen Zeit dürfen diese Arbeiten nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr stattfinden, mit zusätzlichen Einschränkungen für lärmintensive Maschinen.
Für Arbeiten auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung nötig, es gelten technische Vorschriften zur Wiederherstellung, und Verstöße werden bestraft.

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Veröffentlichungsdatum

09.11.2017

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 08:46 Uhr