In der Gemeinde Tirol sind laute Bauarbeiten wie Sprengen oder Aushub mit Maschinen zwischen 10 Tage vor Ostern und dem 2. November sowie an Feiertagen verboten.
In der restlichen Zeit dürfen diese Arbeiten nur zwischen 7:00 und 20:00 Uhr stattfinden, mit zusätzlichen Einschränkungen für lärmintensive Maschinen.
Für Arbeiten auf öffentlichem Grund ist eine Genehmigung nötig, es gelten technische Vorschriften zur Wiederherstellung, und Verstöße werden bestraft.