Sekretariatsgebühren und Tarife

Das Dokument listet die Sekretariatsgebühren und Tarife der Gemeinde Tirol für baurechtliche und raumplanerische Verfahren nach dem Gesetz Raum und Landschaft.

Beschreibung

Die Gemeinde Tirol erhebt verschiedene Gebühren für Bauverfahren gemäß dem Landesgesetz Raum und Landschaft Nr. 9/2018. Die Höhe der Gebühren richtet sich z. B. nach der Baumasse, ob es sich um Neu-, Umbau oder eine Fristverlängerung handelt. Auch einfache Genehmigungen, Bescheinigungen oder Einsichtnahmen in Bauakten sind gebührenpflichtig

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Veröffentlichungsdatum

20.02.2024

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 10:34 Uhr