Im Juni und August 2023 wurden viele Artikel des Raum- und Landschaftsgesetzes geändert, z. B. zu unterirdischer Baumasse, Wohnungen für Ansässige, Mischgebieten und Bauvorschriften.
Es wurden neue Regeln eingeführt, z. B. zur Nutzung von Wohnungen mit Preisbindung, zur Vereinfachung von Verfahren und zur besseren Kontrolle von Bauprojekten.
Einige Übergangsregelungen wurden angepasst, und es gibt neue Vorgaben für Gemeinden, wie sie mit alten Projekten und Planungen umgehen sollen.