Rundschreiben 2022-3 - Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen Art. 70, Zubehörsbauten der Versorgungsbauten

Genehmigung öffentlicher Bauprojekte und technischer Nebenanlagen in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Öffentliche Bauprojekte, die für das Land oder mehrere Gemeinden wichtig sind, brauchen eine Genehmigung durch das Land, kleinere Projekte mit lokaler Bedeutung durch die Gemeinde.
Kleine technische Anlagen wie Umspannstationen gelten als Teil der Infrastruktur und dürfen gebaut werden, wenn die Hauptleitung im Gemeindebauleitplan vorgesehen ist.
Diese Anlagen gelten als städtebaulich zulässig, wenn die nötigen Flächen vorhanden sind.

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08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:41 Uhr