Öffentliche Bauprojekte, die für das Land oder mehrere Gemeinden wichtig sind, brauchen eine Genehmigung durch das Land, kleinere Projekte mit lokaler Bedeutung durch die Gemeinde.
Kleine technische Anlagen wie Umspannstationen gelten als Teil der Infrastruktur und dürfen gebaut werden, wenn die Hauptleitung im Gemeindebauleitplan vorgesehen ist.
Diese Anlagen gelten als städtebaulich zulässig, wenn die nötigen Flächen vorhanden sind.