Materielle Fehler in Bauleit- oder Landschaftsplänen (z. B. Schreib- oder Rechenfehler) können ohne offizielles Änderungsverfahren berichtigt werden.
Die Gemeinde muss dafür einen Antrag mit Begründung und Unterlagen an die zuständigen Landesämter schicken.
Fehler dürfen nur dann berichtigt werden, wenn sie klar erkennbar sind und keine neue Auslegung der ursprünglichen Entscheidung erfordern.