Rundschreiben 2021-4 - Baumasse - Kubatur - Verordnung zum Bauwesen DLH 24-2020 mit DLH 8-2021 und 27-2021

Regeln zur Berechnung von Baumasse und Gebäudehöhen in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in Südtirol einheitliche Regeln zur Berechnung von Baumasse, Flächen, Höhen und Abständen bei Gebäuden.
Die Baumasse wird anhand der äußeren Maße und der Geschosshöhen berechnet, wobei zwischen oberirdischer und unterirdischer Baumasse unterschieden wird.
Es gibt klare Vorgaben für Dachgeschosse, bestehende Gebäude, unterirdische Räume und Nutzungsänderungen, besonders in Natur- und Agrarflächen.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:32 Uhr