Rundschreiben 2021-3 - Gefahrenzonenplan. Verfahren Art. 56 LG 9-2018

Verfahren zur Genehmigung und Änderung von Gefahrenzonenplänen in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Das Dokument erklärt, wie Gemeinden und das Land Südtirol Gefahrenzonenpläne erstellen, ändern oder aktualisieren dürfen.
Es gibt klare Regeln für die Veröffentlichung, Beteiligung der Bevölkerung und die nötigen Gutachten.
In besonders gefährlichen Zonen (blau, gelb, rot) gelten strenge Bedingungen für neue Bauprojekte oder Infrastrukturen.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:25 Uhr