Das Dokument erklärt, wie Gemeinden und das Land Südtirol Gefahrenzonenpläne erstellen, ändern oder aktualisieren dürfen.
Es gibt klare Regeln für die Veröffentlichung, Beteiligung der Bevölkerung und die nötigen Gutachten.
In besonders gefährlichen Zonen (blau, gelb, rot) gelten strenge Bedingungen für neue Bauprojekte oder Infrastrukturen.