Das Dokument erklärt, wie Gemeinden Änderungen am Raum- und Landschaftsplan durchführen dürfen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Änderungen müssen digital über das NewPlan-Portal eingereicht und öffentlich bekannt gemacht werden, inklusive Beteiligung der Bevölkerung.
Die Gemeinde muss alle nötigen Gutachten einholen und die Änderungen spätestens 15 Tage vor Veröffentlichung an die Landesverwaltung melden.