Rundschreiben 2021-2-Änderungen zum Gemeindeplan für Raum und Landschaft. Verfahren Art. 54 Abs. 1 LG 9-2018

Verfahren für Änderungen am Gemeindeplan für Raum und Landschaft in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Das Dokument erklärt, wie Gemeinden Änderungen am Raum- und Landschaftsplan durchführen dürfen, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die Änderungen müssen digital über das NewPlan-Portal eingereicht und öffentlich bekannt gemacht werden, inklusive Beteiligung der Bevölkerung.
Die Gemeinde muss alle nötigen Gutachten einholen und die Änderungen spätestens 15 Tage vor Veröffentlichung an die Landesverwaltung melden.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:19 Uhr