Rundschreiben 2021-1 - Sonderkommission Art._37 Abs. 5 LG 9-2018

Regeln und Verfahren zur Verlegung von Hofstellen im Landwirtschaftsgebiet.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Eine Sonderkommission prüft, ob ein Bauernhof oder Wirtschaftsgebäude aus dem Dorfgebiet in das Landwirtschaftsgebiet verlegt werden darf.
Die Verlegung ist nur erlaubt, wenn es dafür wichtige betriebliche Gründe gibt und der Hof in den letzten 10 Jahren aktiv bewirtschaftet wurde.
Für den Antrag sind genaue Unterlagen nötig, und die Entscheidung der Kommission ist 5 Jahre gültig.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:12 Uhr