Rundschreiben 2020-1 - Baumasse - Kubatur - Verordnung zum Bauwesen DLH 24-2020 ersetzt mit 2021-4

Neue Regeln zur einheitlichen Berechnung von Baumasse und Kubatur in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Seit dem 1. Juli 2020 gelten in ganz Südtirol einheitliche Regeln zur Berechnung von Baumasse, Flächen und Höhen bei Gebäuden.
Die Baumasse wird als das gesamte Volumen eines Gebäudes berechnet, inklusive Dachgeschosse, wobei bestimmte Ausnahmen (z. B. niedrige Dachräume oder Wärmedämmung) nicht mitgerechnet werden.
Bestehende Gebäude dürfen trotz neuer Regeln im gleichen Umfang wieder aufgebaut werden, aber eine Nutzungsänderung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

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Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 17.07.2025, 09:10 Uhr