Seit dem 1. Juli 2020 gelten in ganz Südtirol einheitliche Regeln zur Berechnung von Baumasse, Flächen und Höhen bei Gebäuden.
Die Baumasse wird als das gesamte Volumen eines Gebäudes berechnet, inklusive Dachgeschosse, wobei bestimmte Ausnahmen (z. B. niedrige Dachräume oder Wärmedämmung) nicht mitgerechnet werden.
Bestehende Gebäude dürfen trotz neuer Regeln im gleichen Umfang wieder aufgebaut werden, aber eine Nutzungsänderung ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt.