Die Landesregierung hat neue Regeln beschlossen, wie in Natur- und Landwirtschaftsgebieten gebaut werden darf.
Diese Regeln betreffen unter anderem den Wiederaufbau von Gebäuden, unterirdische Baumaße, landwirtschaftliche Gebäude und die Erweiterung von Gastbetrieben.
Es wurden Umweltprüfungen durchgeführt, und einige Einschränkungen und Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden, damit Natur und Landschaft geschützt bleiben.