2024.05.23 Landesdenkmalamt - Rundschreiben präventiver Schutz archäologischer Güter (orange und gelbe Zonen)

Das Rundschreiben informiert über den Schutz archäologischer Zonen in Südtirol und neue Regeln für Bauvorhaben.

Veröffentlichungsdatum

17.07.2024

Beschreibung

In Südtirol gibt es jetzt gesetzlich geschützte Zonen mit archäologischen Funden oder Verdacht darauf – sie sind im „MonumentArcheoBrowser“ orange oder gelb markiert.
Wer dort bauen oder graben will, muss vorher eine Genehmigung vom Amt für Archäologie einholen; das Amt hat 30 Tage Zeit für eine Antwort.
Wenn bei Bauarbeiten archäologische Funde auftauchen, kann das Amt weitere Grabungen anordnen oder die Fundstelle unter Schutz stellen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

17.07.2024

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Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 14:42 Uhr