In Südtirol gibt es jetzt gesetzlich geschützte Zonen mit archäologischen Funden oder Verdacht darauf – sie sind im „MonumentArcheoBrowser“ orange oder gelb markiert.
Wer dort bauen oder graben will, muss vorher eine Genehmigung vom Amt für Archäologie einholen; das Amt hat 30 Tage Zeit für eine Antwort.
Wenn bei Bauarbeiten archäologische Funde auftauchen, kann das Amt weitere Grabungen anordnen oder die Fundstelle unter Schutz stellen.