Auf Gebäuden außerhalb von historischen Ortskernen dürfen Solaranlagen meist ohne Genehmigung angebracht werden, wenn sie gut ins Dach oder an die Fassade passen.
In geschützten Gebieten oder an denkmalgeschützten Gebäuden braucht man oft eine Genehmigung, besonders bei Fassaden, Balkonen oder Freiflächen.
In historischen Ortskernen, auf Verkehrsflächen oder bei öffentlichen Einrichtungen gelten strengere Regeln – hier ist fast immer eine Genehmigung nötig.