Der Vortrag erklärt, wer im Bauwesen was darf – zum Beispiel Bauherren, Planer, Techniker und Gemeindeverwaltungen. Es wird erläutert, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wann eine Vollmacht nötig ist und wie weit die Verantwortung einzelner Beteiligter reicht. Besonderes Augenmerk liegt auf der Unterscheidung zwischen materieller Berechtigung (z. B. Eigentum) und prozeduralem Zugriffsrecht (z. B. wer darf einen Antrag einreichen).