2023.10.13 Rat der Gemeinden - Leitlinien für die landesweite einheitliche Umsetzung von Bestimmungen - Baumasse Wohnnutzung Hofstelle 1.500 m³

Einheitliche Leitlinien zur Wohnbaumasse von 1.500 m³ an Hofstellen in Südtirol.

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Beschreibung

Der Rat der Gemeinden erklärt, dass bei geschlossenen Höfen in Südtirol bis zu 1.500 m³ Wohnraum gebaut werden dürfen – unabhängig von der Größe der landwirtschaftlichen Flächen.
Die Gemeinden müssen bei Bauanträgen nicht prüfen, ob die Mindestfläche für die Bildung eines geschlossenen Hofes erfüllt ist.
Wichtig ist nur, dass der Landschaftsplan eingehalten wird und alle anderen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

08.03.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 16.07.2025, 14:33 Uhr