Der Rat der Gemeinden erklärt, dass bei geschlossenen Höfen in Südtirol bis zu 1.500 m³ Wohnraum gebaut werden dürfen – unabhängig von der Größe der landwirtschaftlichen Flächen.
Die Gemeinden müssen bei Bauanträgen nicht prüfen, ob die Mindestfläche für die Bildung eines geschlossenen Hofes erfüllt ist.
Wichtig ist nur, dass der Landschaftsplan eingehalten wird und alle anderen gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.