Der Vortrag zeigt, dass Planer, Bauherren und Techniker strafrechtlich haften, wenn sie falsche Erklärungen bei Bauprojekten abgeben – z. B. zur Konformität mit Bauvorschriften oder bei der ZeMeT. Es werden verschiedene Straftatbestände erklärt, etwa Urkundenfälschung oder Falschaussagen, die Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Wichtig ist, dass alle Beteiligten bei der Projektabwicklung eigenverantwortlich handeln und wahrheitsgemäße Angaben machen.