Gesuche um Wohnungszuweisung - Sozialer Wohnbau
Die Gesuche um Zuweisung einer Wohnung können ganzjährig eingereicht werden.
Die wirtschaftliche Lage der Familie wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) bewertet. Diese muss für alle Familienmitglieder bereits vor Abgabe des Gesuchs um Zuweisung erstellt worden sein.
Das Gesuchsformular liegt in den Büros des WOBI auf und kann von unserer Internetseite heruntergeladen werden.
Die entsprechende Internetseite ist: www.wobi.bz.it