Müllentsorgungsgebühr

Die Müllentsorgungsgebühr ist von all jenen geschuldet, die auf dem Gemeindegebiet Lokale oder nicht...

Veröffentlichungsdatum:

27.11.2022

Lesedauer

3 Minuten

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Die Müllentsorgungsgebühr ist von all jenen geschuldet, die auf dem Gemeindegebiet Lokale oder nicht überdachte Flächen für jeden Zweck führen beziehungsweise besetzen. Die Gebühr berücksichtigt das Verursacherprinzip und besteht aus einer Grundgebühr und aus einer mengenabhängigen Gebühr pro Liter, welche von der Gemeinde festgelegt werden. Die Grundgebühr unterscheidet sich nach der Kategorie „Wohnungen“ und der Kategorie „andere Arten der Nutzung“ (Büros, Geschäfte, Werkstätten usw.). Für die Haushalte ist die Einhebung einer Mindestentleerungsmenge, welche auf alle Fälle in Rechnung gestellt wird, gesetzlich vorgeschrieben. Für die Kategorie „andere Arten der Nutzung“ hat die Abfallgebührenverordnung ebenfalls eine Mindestentleerungsmenge vorsehen. Für die produzierte Müllmenge wird zumindest einmal im Jahr eine Rechnung ausgestellt.

Meldung

Für Neumeldungen, Abmeldungen und Änderungsmeldungen stehen eigene Vordrucke bereit (download)

Termine

Die Meldung muss innerhalb von 10 Tagen ab Beginn bzw. Änderung der Besetzung oder Nutzung direkt oder mittels Einschreibebrief abgegeben werden. Bei Abgabe der Meldung mittels Einschreibebrief ist das Absendedatum maßgebend.

Gebührenpflichtige Subjekte

Gebührenpflichtig ist jede physische oder juridische Person, italienischer oder ausländischer Staatsangehörigkeit, welche aus jedwedem Rechtsgrund (Eigentum, Fruchtgenuß, Leihe, Miete, usw.) die Räumlichkeiten und Freiflächen besetzt, innehat oder führt, wobei für die Entrichtung der Gebühr alle Familienmitglieder und alle Personen, welche die besagten Räumlichkeiten und Freiflächen gemeinsam und dauernd nützen, solidarisch haften.

Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung für die Gebührenpflichtigen

Anschluss an die Hausmüllsammlung: Zuteilung eines Restmüllbehälters (schwarze Tonne zu 120, 240, 770 oder 1100 Liter) Zuteilung eines Chips für die elektronische Erfassung der Entleerungen

Gebühren

Grundgebühr:

  • pro Person/Familie Euro 14,68 jährlich,
  • Betriebe je nach Tätigkeitsart 7,13 Euro pro Punkt

Mengengebühr:

  • Euro 0,0378 pro Liter entsorgten Müll
  • 250 Liter Mindestentleerung pro Person
  • 800 Liter Mindestentleerung bei Betrieben

nach Beanspruchung:

  • Sperrmüllsammlung 15,49€ + MwSt pro Kubikmeter

Reduzierungen:

  • Familien mit Kindern im Alter zwischen 0 und 3 Jahre, bei welchen nachgewiesenermaßen eine größere Abfallmenge anfällt (z.B. Windeln), erhalten eine Ermäßigung auf die Entleerungen im Ausmaß von maximal 600 Litern auf die jährlichen Entleerungen. Die Mindestentleerungen werden in Rechnung gestellt.
  • Wohneinheiten, die von Personen besetzt sind, welche auf fremde Hilfe angewiesen und an Inkontinenz leiden, erhalten jährlich eine Ermäßigung auf die Entleerungen im Ausmaß von 800 Litern, welche über den Mindestentleerungen liegen. Für die Zuerkennung dieser Ermäßigung ist eine ärztliche Bescheinigung über den effektiven Gesundheitszustand innerhalb 31.12 des Bezugsjahres dem Steueramt der Gemeinde Tirol vorzulegen.

Abfälle, welche NICHT als Sperrmüll abgegeben werden dürfen

  • Leere Plastikbehälter bis 5 Liter (zur Plastiksammlung). Ab 5 Liter – 20 Liter zum Restmüll. Ab 20 Liter erst zum Sperrmüll geben.
  • Keine Blumentöpfe, Obstschalen, Eisbehälter, Kinderspielsachen usw. aus Kunststoff (in den Restmüllbehälter geben).
  • Allgemeine Kleinteile, die wegen ihrer Größe im Restmüllbehälter Platz haben, dürfen nicht beim Sperrmüll abgegeben werden.(bis ca.40x40)
  • Keine Skischuhe (diese in den Restmüllbehälter geben.) Normale Schuhe wenn sie kaputt sind in den Restmüll geben, sonst zur Caritassammlung
  • Keine Schadstoffe (z.B. Autobatterien)
  • Keine Eisenteile
  • Kunststoffrohre und Beregnungsschläuche müssen auf ca. 1m Länge zerteilt werden.
  • Keine Dachisolier - Paneele über eine Größe von ca. 40X40 cm. (Baustellenabfälle)
  • Keine Gummiraupen von Kleinbaggern. (Beim Verkäufer zurückgeben)
  • Keine Hagelnetze (bei privaten Entsorgern abgeben)
  • Keine Plastik und Nylonplanen und auch keine Siloballen Folien (klein schneiden und zum Restmüll geben ggf. große Müllbehälter bei der Gemeinde anfordern ) oder über private Entsorger abgeben.
  • Kein Fensterglas, Flachglas (Baustellenabfälle)
  • Keine Schafwolle (Restmüll)
  • Grünabfälle

Allgemeine Informationen und Verordnungen

Zuständig

Michael Bonell

Formulare                                                                       

                                   

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 09:14 Uhr